PV GIS zur Solarstromertragsschätzung
Abschätzung vom Eigenverbrauch, rechnet in Abhängigkeit von Solarstromproduktion, Verbrauch und Verbraucherverhalten.
Einspeisevergütung KEV oder Einmalvergütung EIV
ab 1.4.2014: Anmeldung KEV und neu EIV bis 30 kWp, Eigenverbrauch für alle PV-Anlagen erlaubt.
Meldepflicht statt Baubewilligung
ab 1.5.2014 neu im Raumplanungsgesetz, Art. 18a Solaranlagen
Handhabung Meldeformular im Kanton St.Gallen
1 In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste
Solaranlagen keiner Baubewilligung nach Artikel 22 Absatz 1. Solche Vorhaben
sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden.
2 Das kantonale Recht kann:
a. bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen, in
denen auch andere Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden können;
b. in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen eine Baubewilligungspflicht
vorsehen.
3 Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler
Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht
wesentlich beeinträchtigen.
4 Ansonsten gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden
oder neuen Bauten den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.